Italienisches Verfassungsgericht soll über Piantedosi-Dekret entscheiden.
Verfahren gegen die administrative Festsetzung der Ocean Viking am 9. Februar 2024 wirft Frage nach Verfassungsmäßigkeit des Piantedosi-Dekrets auf.
Italienisches Verfassungsgericht soll über Piantedosi-Dekret entscheiden.
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Verfahren gegen die administrative Festsetzung der Ocean Viking am 9. Februar 2024 wirft Frage nach Verfassungsmäßigkeit des Piantedosi-Dekrets auf.
Rom, 11. Oktober 2024 - Im Rahmen des Verfahrens gegen die administrative Festsetzung der Ocean Viking am 9. Februar 2024 hat eine Richterin des Gerichts in Brindisi die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Piantedosi-Dekrets (Gesetzesdekret 1/2023, später Gesetz Nr. 15/2023) aufgeworfen.
Den Festsetzungsbescheid erhielt die Ocean Viking nach der Anlandung von 261 Überlebenden im Hafen von Brindisi von den italienischen Behörden. Der Grund für diese Festsetzung waren falsche Anschuldigungen durch die libyschen Schifffahrtsbehörden.
Im Rahmen des Verfahrens hinterfragten die Anwält*innen von SOS MEDITERRANEE die Verfassungsmäßigkeit des Piantedosi-Dekrets. Denn grundlegend dürfe Verhalten, welches das Leben anderer rette, nicht sanktioniert werden. Die Anwält*innen stellten potenzielle Verstöße gegen mehrere Verfassungsgrundsätze fest:
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Sanktion. „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte ausschlaggebend sein, wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht“, erklärten die Anwält*innen in der Anhörung. „In diesem Fall handelt es sich um die Rechte der von den Sanktionen betroffenen Schiffsbesatzungen und die Grundrechte der Schiffbrüchigen“.
- Der Grundsatz der Bestimmtheit: Das angeblich “illegale Verhalten” der Besatzung der Ocean Viking wurde im vorliegenden Fall durch die Seebehörden eines Drittstaats (Libyen) festgestellt. Hier bestehen Zweifel ob gegen ein in internationalen Gewässern operierendes Schiff unter ausländischer Flagge nach italienischem Recht Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn es ausschließlich aufgrund von Angaben eines Drittstaats (Libyen) Anweisungen nicht befolgt haben soll.
Die Richterin des Gerichts in Brindisi erkannte die Argumentation von SOS MEDITERRANEE an und verwies die Sache zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Piantedosi-Dekrets an den italienischen Verfassungsgerichtshof.
„Es ist die Gesamtheit eines ungerechten und diskriminierenden Gesetzes, die hier in Frage gestellt wird,“, sagt Carl Drexler, Direktor von SOS MEDITERRANEE Deutschland. “Mit der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit finden endlich die Stimmen der zivilen Seenotrettungsorganisationen Beachtung, die dieses verhängnisvolle Gesetz von Anfang an kritisierten.” Gerade hinsichtlich der kürzlich erfolgten weiteren Schritte zur Einschränkung der humanitären Seenotrettung, sei dies ein wichtiges Zeichen. Es müsse möglich bleiben, Menschenleben im zentralen Mittelmeer zu retten, ohne dafür bestraft zu werden.
“Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht die Verstöße des „Piantedosi-Dekrets“ gegen höherrangiges Recht erkennt und ein klares Zeichen gegen die Kriminalisierung der lebensrettenden Tätigkeit von zivilen Such- und Rettungsorganisationen setzt.“
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