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RCC, JRCC, MRCC: die Aufgaben einer Rettungsleitstelle

10
December
2024

Die Koordinierung von Rettungen muss nach internationalem Recht durch staatliche Rettungsleitstellen koordiniert werden.

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RCC, JRCC, MRCC: die Aufgaben einer Rettungsleitstelle

10
December
2024

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Die Koordinierung von Rettungen muss nach internationalem Recht durch staatliche Rettungsleitstellen koordiniert werden.

Wer koordiniert in Seenotfällen?

Dazu gibt es genaue Vorgaben. Jede Such- und Rettungsregion (SRR) ist einer Rettungsleitstelle zugeteilt. Diese ist nach internationalem Seerecht für die Koordinierung und Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen verantwortlich.

Das Such- und Rettungsschiff von SOS MEDITERRANEE, die Ocean Viking, ist entlang der zentralen Mittelmeerroute im Einsatz. Dieses große Gebiet ist in mehrere SRR eingeteilt. Die Abmessungen werden im Globalen SAR-Plan der International Maritime Organisation (IMO) genaustens definiert. Innerhalb der SRR ist der jeweils zuständige Staat für die Koordinierung und Bereitstellung von Such- und Rettungsdiensten verantwortlich. Ziel der Einteilung von SRR ist die flächendeckende Festlegung von Zuständigkeiten, damit Seenotfälle weltweit entdeckt und Menschen in Seenot gerettet werden.  

Link Karte SAR-Zonen  

Jede SRR wird von einer nationalen Rettungsleitstelle, auch RCC genannt (englisch: Rescue Coordination Center), verwaltet. Wenn ein Boot in Seenot gerät, dann ist für die Koordinierung des Such- und Rettungseinsatzes der Staat zuständig, in dessen Such- und Rettungsregion sich das Boot befindet. Das regelt das Internationale Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung (SAR-Übereinkommen) [1]. Jegliche Informationen über einen Seenotfall werden an das zuständige RCC weitergeleitet. In vielen Ländern sind die Rettungsleitstellen gleichzeitig für See und Land zuständig. Diese Leitstellen werden JRCCs (englisch: Joint Rescue Coordination Center) genannt. In manchen Staaten gibt es explizite Seenotrettungsleitstellen, kurz MRCCs (englisch: Maritime Rescue Coordination Center).

Das SAR-Übereinkommen verpflichtet Rettungsleitstellen, jeden Seenotfall in ihrer SRR zu koordinieren. Das bedeutet, dass ein RCC Schiffe in der Region, die das Boot in Seenot am schnellsten erreichen können und Kapazitäten für die Aufnahme von Schiffbrüchigen haben, zum Seenotfall dirigiert. Bei den hilfeleistenden Schiffen kann es sich sowohl um staatliche Such- und Rettungsdienste als auch um Handels- und Freizeitschiffe handeln. Das hilfeleistende Schiff soll vom SAR Mission Coordinator (SMC) vorübergehend mit der Leitung des Rettungseinsatzes vor Ort beauftragt werden [2].  

Wenn das hilfeleistende Schiff Gerettete an Bord genommen hat, ist die Rettungsleitstelle dafür verantwortlich, einen sicheren Ort zuzuweisen, an dem die Geretteten so schnell wie möglich an Land gehen können. Erst wenn die Geretteten sicher an Land gegangen sind, gilt der Rettungseinsatz als beendet.  

Zivile Seenotrettungsorganisationen sind also auf eine effektive Koordinierung der Rettungseinsätze durch Rettungsleitstellen angewiesen. Gemäß internationalem Seerecht leitet die Besatzung der Ocean Viking sämtliche Informationen über Seenotfälle an die zuständigen Rettungsleitstellen weiter und handelt immer nach geltendem Recht.

Jede Rettungsleitstelle muss gemäß SAR-Übereinkommen einige zentrale Anforderungen erfüllen: Die Leitstellen müssen rund um die Uhr erreichbar und mit geschultem Personal besetzt sein, das über gute Englischkenntnisse verfügt. Sämtliche Kommunikationsabläufe, Zuständigkeiten und Arbeitsschritte bei Such- und Rettungseinsätzen sind im sogenannten IAMSAR-Manual  der IMO zusammengefasst [3]. Rechtlich sind die Zuständigkeiten und Abläufe von Such- und Rettungseinsätzen also klar und detailliert geregelt. In der Praxis ist die so dringend benötigte staatliche Koordinierung bei Seenotfällen jedoch häufig mangelhaft. Immer wieder kommt es vor, dass RCCs ihren Koordinierungspflichten nicht hinreichend nachkommen, eingehende Notrufe nicht nachverfolgen, oder für hilfeleistende Schiffe schlicht nicht erreichbar sind. Auch zivile Seenotrettungsorganisationen, die im Einklang mit internationalem Seerecht agieren und somit auf Anweisungen und Informationen der Rettungsleitstellen angewiesen sind, stehen angesichts der mangelnden Koordinierung häufig vor großen Herausforderungen. Je nachdem, welche nationale Rettungsleitstelle im gegebenen Fall zuständig ist, treten in der Praxis unterschiedliche Probleme auf.

Die Ocean Viking ist im zentralen Mittelmeer in der italienischen, der maltesischen, der libyschen und der im Juni 2024 formalisierten tunesischen Such- und Rettungsregion aktiv. Das Vorgehen der staatlichen Rettungsleitstellen ist häufig ein Spiegel der nationalen Politik in den jeweiligen Ländern:  

MRCC Rome (ITMRCC)

Italien ist aktuell der einzige Staat, der die Rettungseinsätze ziviler Schiffe koordiniert und Rettungsschiffen einen sicheren Hafen zuweist. Seit dem Inkrafttreten des Piantedosi-Dekrets im Januar 2023 weist die Seenotrettungsleitstelle in Rom jedoch systematisch und nach jeder einzelnen Rettung weit entfernte Häfen zu, die meist im Norden Italiens liegen. Dies führt dazu, dass Rettungsschiffe zur Anlandung von Geretteten mitunter tagelang navigieren müssen und währenddessen nicht im Einsatzgebiet sein können, wo sie dringend benötigt werden.  

MRCC Malta

_____________

Logbucheintrag  18. Juli 2024, maltesische Such- und Rettungsregion:

00:35 – Ocean Viking receives an email by Alarm Phone informing about a boat in distress.

01:19 – Ocean Viking emails MRCC Malta to inform about the situation.

01:19 – Ocean Viking calls MRCC Malta. No answer.

01:52 – Ocean Viking emails MRCC Malta (ITMRCC in CC) the assessment of the RHIBs

02:33 – Ocean Viking completes the recovery of 17 shipwrecked persons.

______________

Malta hat sich im Jahr 2021 aus der Koordinierung der zivilen Seenotrettung zurückgezogen und kommt seiner Pflicht seitdem nicht mehr nach. Obwohl wir das MRCC Malta bei jedem Seenotfall in der maltesischen Such- und Rettungsregion weiterhin ordnungsgemäß kontaktieren, bekommen wir meist keine Antwort.  

JRCC Tripoli

_______________

Logbucheintrag 9. Juli 2024, libysche Such- und Rettungsregion:

06:17 – Ocean Viking receives an email from Alarm Phone informing about a distress call.

06:38 – Ocean Viking calls JRCC Tripoli via Sat Phone. The call is not answered.

06:42 – Ocean Viking informs JRCC Tripoli (ITMRCC and MRCC Malta in CC) via email about the distress case and that Ocean Viking is proceeding to its last known location.

07:00 – Ocean Viking spots an overcrowded wooden boat.

07:08 – Ocean Viking calls JRCC Tripoli via Sat Phone. No english speaker available.

07:51 – Ocean Viking completes the rescue of 93 shipwrecked persons.

08:45 – Ocean Viking email JRCC Tripoli (ITMRCC and MRCC Malta in CC) about the completed rescue.

09:43 – ITMRCC assigns Marina di Carrara as a Place of Safety.

__________________

Die libysche Rettungsleitstelle in Tripolis ist nicht in der Lage, ihre Verantwortung für die Koordination von Rettungsmaßnahmen nach geltendem internationalem Seerecht zu erfüllen. Sie leitet Notrufe von Booten in Seenot nicht an Schiffe weiter, die sich in der Nähe des Seenotfalls befinden und Hilfe leisten könnten. Außerdem ignoriert sie immer wieder Hilfegesuche und Koordinierungsanfragen von hilfeleistenden Schiffen.  

Auch bei Rettungen in der libyschen SRR hält sich die Besatzung der Ocean Viking stets an die gesetzlichen Vorschriften und kontaktiert zunächst das JRCC Tripoli. Häufig ist dort jedoch keine englisch sprechende Person verfügbar, oft bleiben Anfragen gänzlich unbeantwortet. Letztlich sind wir auch in der libyschen Such- und Rettungsregion daher häufig gezwungen, für die Koordinierung unseres Rettungseinsatzes das MRCC Rome zu kontaktieren. Das hängt auch damit zusammen, dass das JRCC Tripoli keinen Hafen als sicheren Ort zur Anlandung zuweisen kann, da ganz Libyen gemäß Rechtsdefinition nicht als sicherer Ort anerkannt werden kann.  

In Kürze [Stand: Dezember 2024] soll mithilfe von EU-Geldern voraussichtlich eine neue, seit sieben Jahren geplante Seenotrettungsleitstelle (MRCC) in Libyen eröffnet werden [4]. Das neue MRCC könnte die politische Legitimität der libyschen Küstenwache stärken, die immer wieder Menschen in Not gewaltsam und rechtswidrig abfängt und zurück nach Libyen bringt, wo Migrant*innen schwersten Menschenrechtsverhandlungen ausgesetzt sind. An den operativen Abläufen bei Rettungseinsätzen dürfte sich durch das neue MRCC jedoch wenig ändern, da Libyen weiterhin kein sicherer Ort für Gerettete ist.  

MRCC Tunis

Seit der Formalisierung der neuen tunesischen SRR im Juni 2024 ist das MRCC Tunis in diesem Gebiet für die Koordinierung von Rettungen zuständig. Da die tunesische Seenotrettungsleitstelle erst seit Kurzem besteht, gibt es bisher wenig Informationen darüber, ob und wie die tunesischen Behörden Rettungseinsätze von zivilen Organisationen koordinieren. Ersten Berichten zufolge hat jedoch auch das MRCC Tunis bereits in einigen Fällen Notrufe ignoriert und ist auch für hilfeleistende Schiffe nicht durchgehend erreichbar [5].  

Gerettete können nicht sicher in Tunesien angelandet werden, denn auch Tunesien erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen an einen sicheren Ort. Das geht aus zahlreichen Berichten von internationalen Organisationen und Menschenrechtsbeobachter*innen hervor [6].  

Wie wir bei Rettungen mit den verschiedenen Rettungsleitstellen kommunizieren, kann im digitalen Logbuch nachgelesen werden. Dort werden alle Rettungseinsätze öffentlich dokumentiert.  

[1] https://treaties.un.org/doc/Publication/UNTS/Volume%201405/volume-1405-I-23489-English.pdf  

[2] IAMSAR-Manual, Vol. III: https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/IAMSARManual.aspx  

[3] https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/IAMSARManual.aspx  

[4] https://www.opendemocracy.net/en/beyond-trafficking-and-slavery/libya-eu-migrant-rescue-centre-set-to-open-despite-rights-abuses-mediterranean/

[5] https://www.infomigrants.net/fr/post/59402/nouvelle-sar-zone-tunisienne--ils-ne-repondent-pas-a-nos-appels-denonce-une-ong-en-mer  

[6] https://www.sosmediterranee.de/aktuelles/humanitaere-bedenken-angesichts-tunesiens  

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